Herausforderungen durch Feiertage und Fahrverbote
Feiertage und Fahrverbote können dazu führen, dass geplante Transporte nicht wie vorgesehen durchgeführt werden können. Stillstand von Fahrzeugen, verzögerte Lieferzeiten oder zusätzliche Kosten durch Umwege und Standzeiten sind häufige Folgen. Gerade bei Expresslieferungen mit Fixterminen oder Just-in-Time-Anforderungen ist eine vorausschauende Planung besonders wichtig.
Lösungen für eine reibungslose Expresslogistik
Bei STEX wird bereits im Rahmen der Auftragsplanung in unserem Preisrechner geprüft, ob ein Transport von Fahrverboten betroffen sein könnte. Der gezielte Einsatz von Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen Gesamtgewicht wie Transportern oder Planenbussen erlaubt auch an Fahrverbotstagen eine flexible Durchführung.
Wichtige Feiertage mit Fahrverboten
Fahrverbote gelten bundesweit an Feiertagen wie Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, dem Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, dem Tag der Deutschen Einheit sowie an Weihnachten (1. und 2. Weihnachtsfeiertag). Regionale Feiertage wie Fronleichnam oder Allerheiligen betreffen zusätzlich einzelne Bundesländer. Eine genaue Berücksichtigung der betroffenen Regionen ist für eine störungsfreie Transportplanung unverzichtbar.
Empfehlungen für Ihre Transportabwicklung
- Transporte rechtzeitig buchen, insbesondere bei anstehenden Feiertagen,
- Flexible Lade- und Lieferzeiten einplanen,
- Kleinere Fahrzeuge nutzen, um Fahrverbote zu umgehen,
- Bei Unsicherheiten auf die Beratung durch den STEX-Kundenservice zurückgreifen.
Zuverlässigkeit trotz Einschränkungen
Mit professioneller Disposition, flexibler Fahrzeugauswahl und individueller Beratung stellt STEX sicher, dass Ihre Expresslieferungen auch an Feiertagen und Fahrverbotstagen zuverlässig ankommen. Planungssicherheit und Transparenz sind dabei zentrale Bestandteile unseres Serviceangebots.
Über das STEX-Kundenportal lassen sich Transporte schnell, transparent und effizient kalkulieren und beauftragen.